Dank neuer Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburgs können weiterbildungswillige Teilnehmer bis zu 70% der anfallenden Weiterbildungskosten gefördert bekommen. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 1.000 € betragen. Hierzu besteht die Möglichkeit mehrere günstigere Kurse zu kombinieren. Es werden Bildungsmaßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung gefördert. Bedingung ist der Wohnsitz im Land Brandenburg.
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Auswahl in der Regel drei vergleichbarer Weiterbildungsangebote
- Interessierte stellen den Antrag online über das ILB-Internetportal: www.ilb.de
- Antragstellung mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn
- Zweimal pro Kalenderjahr ist eine Förderung möglich
Wir beraten gern zu Ihrem persönlichen Weiterbildungsvorhaben.
Team Weiterbildungsberatung 0355 7835 555