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Häufige Fragen zu den SHK Weiterbildungen

Sollte Ihre Antwort fehlen, melden Sie sich gern bei uns!

Die Meisterausbildung besteht aus 4 selbstständigen Teilen. Die Teile 1 und 2 umfassen die gewerksspezifische Fachpraxis als auch die gewerksspezifische Fachtheorie. 
Mit den Teilen 3 und 4 erwerben Sie hingegen fachübergreifende Kenntnisse. 

Grundsätzlich Ja.

Es ist möglich in Kurse, bei denen noch keine 40 Stunden behandelt worden sind, nachträglich einzusteigen. Voraussetzung sind ausreichend freie Plätze und die Motivation verpassten Stoff selbst nachzuholen.

Die Teile I und II umfassen insgesamt 1.200 Stunden. Sie können die Meistervorbereitungslehrgänge Teil I und II berufsbegleitend innerhalb von 2,25 Jahren absolvieren oder sie in 9 Monaten abschließen.

Ja.

Es ist möglich über das Aufstiegs-BAföG sogenanntes Unterhalts-BAföG zu beantragen. Das ist eine monatliche Zahlung, welche anhand der individuellen Lebenssituation berechnet wird.

Eine Beratung zur Antragsstellung erhalten Sie bei uns oder bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung. 

Grundsätzlich Ja.

Im Jahresverlauf planen wir bei allen Meisterschulen Ferien- und Urlaubszeiten ein. Außerdem gibt es von unserer Seite keine Anwesenheitspflicht (Bei Förderung verlangt das Amt für Aufstiegsförderung eine Anwesenheit von mindestens 70%).

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