Um klimatechnische Arbeiten mit fluorierten Treibhausgasen durchzuführen, reicht ein 5-Kilo-Kälteschein nicht aus. Die F-Gase-Verordnung fordert den Sachkundenachweis des eingesetzten Mitarbeiters. Davon sind nicht nur allein Eingriffe in den Kältemittelkreislauf betroffen, sondern sämtliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der gesamten Anlage. Zudem besteht die Pflicht, sich gemäß der ChemKlimaschutz-Verordnung durch eine Landesbehörde zertifizieren zu lassen.
Für die Zertifizierung bieten wir als Akademie des Handwerks die Weiterbildung
Fachkraft für umweltgerechte Tätigkeiten an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen. Der Termin ist der 17.03.2016
Ihr direkter Kontakt:
Johannes Mattner
Telefon 0355 7835-262